Haben Sie die Vorschriften des Datenschutz-Gesetzes umgesetzt und Ihre Mitarbeiter*Innen geschult?
Am 25. Mai 2018 ist das neue DSG 2018 (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Wenn Sie die notwendigen Aufgaben noch nicht erledigt haben oder Sie eine Überprüfung Ihrer gesetzten Maßnahmen möchten, dann kann ich Sie mit folgenden Leistungen unterstützen:
● Information über datenschutzrelevante Fragen
● Analyse und Statusbestimmung
● Hilfestellung bei der Identifizierung von DSGVO-Anforderungen
● Projektunterstützung
● Hilfe bei der Erarbeitung von Verfahrenverzeichnis, ADV und TOM
● Hilfe bei der Erstellung der notwendigen Formulare
● Schulungen & Vorträge
● Planung und Durchführung von Datenschutz-Audits.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und ein Gespräch mit Ihnen.